Derzeit herrscht viel Verwirrung, nicht nur um das Thema Corona, sondern insbesondere auch darüber, ob der Einsatz von “zoom” (noch) datenschutzkonform ist.
Gerade in jüngster Zeit ist das Unternehmen durch negative Schlagzeilen ins Kreuzfeuer der Datenschützer geraten. Im Fokus standen nicht deklarierte Datenübermittlung der iOS-App an Facebook und die sog. Funktion zur “Nachverfolgung der Aufmerksamkeit”.
Wir halten den generellen Einsatz von “zoom” nach wie vor für unkritisch und schließen uns damit der Meinung unseres langjährigen Partners Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest von der Datenschutz-Guru GmbH an.
Für mehr Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf seinen Blog-Beitrag unter https://www.datenschutz-guru.de/zoom-ist-keine-datenschleuder/