Datenschutzbeauftragter – ja oder nein?
In der heutigen digitalisierten Welt wird der Schutz von personenbezogenen Daten immer bedeutsamer. Für Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen und in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten automatisiert abläuft, ist ein Datenschutzbeauftragter laut europäischer Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) sogar Pflicht (vlg. §38 BDSG(neu)). Das gleiche gilt, unabhängig von der Betriebsgröße, für Unternehmen, die sich in ihrem Kerngeschäft der Verarbeitung besonders sensibler Daten mit Personenbezug widmen (zum Beispiel Gesundheitsdaten im Krankenhaus). Dafür kann das Unternehmen einen eigenen Mitarbeiter mit den Aufgaben des Datenschutzes betrauen oder einen externer Datenschutzbeauftragter bestellen.
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter?
Um den Anforderungen der Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden, ist eine entsprechende Fachkunde Voraussetzung, die durch eine umfassende Schulung und regelmäßige Weiterbildungen erlangt werden kann. Der Vorteil einen eigenen Mitarbeiter auszubilden, kann darin bestehen, dass sich dieser mit den Geschäftsabläufen auskennt und mit dem Unternehmen bereits vertraut ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter garantiert Ihnen hingegen auf einfachem Wege das Know-how und die Erfahrung rund um alle Fragen und Aufgaben des Datenschutzes und Sie müssen sich nicht um Aus- und Fortbildungen kümmern. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter ernannt werden soll, bilden wir ihn aus und coachen ihn. Wir stehen Ihnen aber auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Referenzen nennen wir gerne im persönlichen Gespräch.
Datenschutzbeauftragter – Aufgaben im Überblick (Gemäß Artikel 39 DSGVO):
- Beratung und Unterrichtung der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Personen
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften sowie der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Im Detail:
- Der Datenschutzbeauftragte prüft die Verfahren zur Erhebung personenbezogener Daten
- Ebenso prüft er der Verfahren zur Sperrung und Löschung von sensiblen Daten
- sowie die einzelnen Datensicherungsmaßnahmen
- Er kontrolliert die Auftragsdatenverarbeitung
- und bearbeitet Anfragen Betroffener
- Der Datenschutzbeauftragte ist Berater und Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Datenschutz.
Bei Fragen oder für eine Beratung hinsichtlich ex- oder interner Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten.