Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils “Schrems II” aus dem Juli 2020 wollen einige Aufsichtsbehörden nun die Umsetzung des Urteils in den Unternehmen kontrollieren. Das Urteil hat das die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer zum Inhalt hat,. Diese Schrems II – Kontrollkampagne soll nun anhand von Fragebögen geschehen, die an die Unternehmen verschickt werden und binnen eines Monats beantwortet werden müssen.

Insgesamt sind es folgende fünf Themengebiete mit entsprechenden Fragebögen, die z.B. auf der Webseite der Hamburger Datenschutzbehörde heruntergeladen werden können.

  1. Mail-Hosting
  2. Web-Hosting
  3. Webtracking
  4. Bewerberportale
  5. Konzerninterner Datenverkehr

Hilfestellung insbesondere für den letzten Fragebogen gibt es dabei von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), die hier Praxishinweise veröffentlich hat.

Einige Aufsichtsbehörden haben zur “Schrems II – Kontrollkampagne” eigene Pressemeldungen herausgegeben. Die Meldungen sind auf den jeweiligen Webseiten abrufbar: Baden-Würtemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, , Reinland-Pfalz, Saarland. Andere verweisen auf die Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz der Länder (DSK), das >hier< abrufbar ist.

Ob alle Aufsichtsbehörden die Fragebögen rausschicken ist ungewiss. Es empfiehlt sich jedoch den Datenschutzbeauftragten sofort mit ins Boot zu holen und im Vorfeld zu analysieren, ob und weit das eigene Unternehmen noch Dienste in Drittländern nutz und Daten dorthin übermittelt.

Update vom 24.06.2021:
Erste Fragebögen sind bei Kunden der B³ aufgeschlagen, so dass mit Sicherheit die Aufsichtsbehörden in Hamburg, Niedersachsen und Bremen tätig werden.