Die Datenschutzkonferenz (DSK), ein Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, hat a, 26.04.2018 ein Dokument veröffentlicht, dass ggf. zu einer Abmahnwelle führen könnte, die Anbieter von Internetseiten betrifft. Hier ein kurzer Auszug:

Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen. Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung i. S. d. DSGVO, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, d. h. z. B. bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden.

Mein geschätzter Datenschutzkollege RA Stephan Hansen-Oest aus Flensburg hat die  Risiken und Folgenden in seinem Beitrag sehr gut zusammengefasst. (Aufsichtsbehörden bereiten den Weg für Abmahner von Internetseiten)

Die Optionen im Überblick:

  • Über den Einsatz von Google-Analytics informieren und eine Opt-Out-Möglichkeit bieten (Analytics Datenschutzkonform einsetzen) –> Risiko auf eine Abmahnung.
  • Webanalyse-Tools abschalten
  • Einwilligung über eine vorgeschaltete Webseite einholen –> dies führt werbegesteuere Maßnahmen etwas ad absurdum.
  • Einwilligung über ein Cookie-Banner einholen

Unsere Empfehlung ist sich intensiv mit dem Thema auseinander zu setzen.