Gütesiegel Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Was ist das….oder besser was war das?
Das Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern eröffnete die Möglichkeit, die Vereinbarkeit von informationstechnischen Produkten mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit in einem Prüfverfahren festzustellen (§ 5 Abs. 2 DSG M-V). Bei erfolgreichem Durchlaufen des Prüfverfahrens erhielt das Produkt das „Gütesiegel Datenschutz M-V“. Das „Gütesiegel Datenschutz M-V“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestätigte also die Einhaltung der Vorgaben über Datenschutz und Datensicherheit für IT-Produkte.
Als akkreditierte Sachverständige haben wir das einzig erfolgreiche Siegelverfahren für dieses Siegel begleitet.
Mit dem 25.05.2018 änderte sich die Rechtslage des Bundeslandes, so dass das Datenschutz-Gütesiegel aus Mecklenbug-Vorpommern nicht mehr angeboten wird.